Begriffserklärung - Definition
Mediation (lat.: Vermittlung) ist: ein freiwilliges Verfahren, in dem die am Konflikt beteiligten Personen diesen Konflikt selbst und einvernehmlich für die Zukunft lösen, auf Basis gegenseitigen Verständnisses, mit Hilfe eines Mediators oder Mediatorin als allparteilicher Dritter, der/die das Gespräch steuert und strukturiert, a b e r selbst keine Entscheidung in der Sache trifft.
Mediation eröffnet: einen interessenorientierten und zukunftsweisenden Weg aus konfliktären Situationen. Wo das Recht häufig nur schematische Antworten kennt, finden im Rahmen einer Mediation die Konfliktparteien häufig eine: individuelle, differenzierte Lösung für den jeweiligen, spezifisches Konflikt.
Mediation wird heute in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angewandt, in denen selbstverantwortliche Bürger, auf ihre eigene Kraft zur Lösung von Konflikten vertrauend, Konflikte beizulegen versuchen.
Das kooperative Grundelement der Mediation fördert hierbei die Bemühungen um friedliche und produktive Formen des Umgangs miteinander
Die Prinzipien der Mediation
Offenheit und Informiertheit
Die Konfliktpartner legen alle Tatsachen offen, die für die Lösung des Konfliktes in der Mediation erheblich sind.
Der Mediator / die Mediatorin informieren sich zu allen Detailfragen des zu lösenden Konfliktes, gegebenenfalls durch Beratung von eigenen Experten.
Allparteilichkeit
Der Mediator, die Mediatorin steht ,,in der Mitte" zwischen den Konfliktpartnern;
Der Mediator, die Mediatorin vertritt keinen der Konfliktpartner parteilich, gerichtlich oder außergerichtlich gegen den anderen.
Vertraulichkeit
Die Medianten und der Mediator oder Mediatorin verpflichten sich zur Verschwiegenheit.
Eigenverantwortung und Autonomie
Der/Die Konfliktpartner nehmen im Mediationsverfahren ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr und vertreten sie angemessen
Freiwilligkeit
Die Konfliktpartner beginnen das Verfahren freiwillig und können es in jeder Lage des Verfahrens wieder beenden
Nutzen und Vorteil Mediation / Recht
Die durch ein Mediationsverfahren zu erreichende kürzere Verfahrensdauer bedeutet: Einsparung von Verfahrens- und Transaktionskosten, damit keine Bindung von Manpower im Unternehmen durch Gerichtsverfahren und die maximale Nutzung der vorhandenen wirtschaftlichen und personellen Ressourcen und: eine bessere Ergebnisqualität im Vergleich zu einem Gerichtsurteil, da sich eine Mediation an den Interessen der Parteien und nicht in erster Linie am Recht orientiert.
Gemeinsam gefunden Lösungen führen dazu, dass sich die Parteien daran stärker gebunden fühlen als an eine gerichtliche Entscheidung. Innerhalb kurzer Zeiträume kann die umfassende Klärung eines Rechtsstreits erzielt werden. (Zeitvorteil gegenüber einem langwierigen Gerichtsverfahren)
Eine erfolgreiche Mediation stellt die geschäftliche Beziehung / Parteibeziehung auf eine tragfähige Grundlage „Mediation schafft Zukunft“. Ein Imageerhalt durch die Vertraulichkeit des Verfahrens und im Besonderen die Erhaltung und Optimierung der Geschäftsbeziehung für die Zukunft ist durch ein Mediationsverfahren gesichert.
Das Ziel, einen Vollstreckungstitel zu erhalten, kann auch durch eine Mediation erreicht werden.Kostenersparnis (Eine Mediation ist nicht streitwertabhängig. Der Mediator rechnet auf Stundenbasis ab, es fallen keine Gerichtsgebühren an. Die Parteien tragen die Kosten der Mediation zur Hälfte). Die Zeit- und Kosteneinsparung im Vergleich zur Durchführung von Gerichtsverfahren, Vertraulichkeit der Mediation im Vergleich zu einem öffentlichen Gerichtsverfahren; die Vertraulichkeit wird von den Parteien zu Beginn der Mediation schriftlich vereinbart.